Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft. Damit wurden die Vorgaben der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ der EU (2019/1937) in nationales Recht umgesetzt.
Wir haben die Möglichkeit eines Meldekanals nach den Vorgaben des HinSchG als interne Meldestelle über eine Softwarelösung geschaffen. Diese steht nicht nur unseren Mitarbeitenden sondern auch Dritten, z. B. Dienstleistenden und Kund:innen zur Verfügung.
Sie können das digitale System ab sofort über den nachfolgenden Link erreichen:
whistleblowersoftware.com/secure/KUPER-Meldestelle